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Ihr Zahnarzt in Oberhausen

Schutz- und Hygienekonzept

unserer Zahnarztpraxis in Oberhausen

Erweiterung unseres Hygieneplans:
Maßnahmen im Rahmen unseres Schutz- und Hygienekonzept zu Ihrer Sicherheit

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln

  • Anbringen von Bodenmarkierungen an Empfangs- und in Wartebereichen, Markieren von Bewegungsbereichen der Mitarbeiter und der Patienten

  • Aushang von Hinweisschilder in der Praxis

  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln

  • Platzieren der Stühle in den Wartebereichen mit Einhaltung des Sicherheitsabstands

2. Mund-Nasen-Bedeckungen & Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen

  • Tragen der Atemschutzausrüstung mit elektronischem Filtersystem beim Einsatz als  Stuhlassistenz (erfüllen die EU-RICHTLINIE 2016/425 PPE)

  • Hinweis an Patienten, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist

  • Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen


3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Auffordern von Beschäftigten/Patienten mit entsprechenden Symptomen, die Praxis zu verlassen bzw. nicht zu kommen und zuhause zu bleiben

  • Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden

  • Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht

 

4. Handhygiene

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene

  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handedesinfektion

  • Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen

  • Bereitstellung von hautschonender Seife

  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)

  • Hinweis auf Hautpflege

  • Bereitstellung von Einweghandschuhen

5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

  • wenn möglich, einen getrennten Ein- und Ausgang einrichten, um direkten, entgegenkommenden Kontakt zwischen den Patienten zu vermeiden

  • Steuerung von Eintritt und Austritt von Patienten durch Personal

  • Sichtkontrolle der maximalen Besucherzahlen und ggf. Abschließen der Eingangstür

  • Vermeiden von Warteschlangen

 

6. Arbeitsplatzgestaltung

  • Arbeitsplätze sind gestaltet, dass Mitarbeiter/-innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)

  • Installation von transparenten Abtrennungen (Spuckschutz) im Patienten- und Empfangsbereich

  • Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice ausführen

  • Nutzung freier Raumkapazitäten

  • Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen

  • Personenbezogene Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln

  • Bereitstellung von Schutzhandschuhen

7. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  • Verringerung der Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten ggfs. Schichtbetrieb)

  • möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichte einteilen, um innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern

  • durch geeignete organisatorische Maßnahmen vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt (z.B.  Umkleidekabinen, Waschräume etc.)


8. Zutritt von Begleitpersonen in der Praxis

  • Begleitpersonen nur wenn notwendig

  • Kontaktdaten der Begleitpersonen beim Betreten/Verlassen der Praxis werden  dokumentiert

  • Anpassung der Öffnungszeiten und Termine zur Minimierung der Kunden-/Besucherfrequenz


9. Sanitärräume und Pausenräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände

  • Anpassung der Reinigungsintervalle

  • Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen

  • Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Pausenräumen

  • Umstellung auf Einweghandtücher z.B. in Teeküchen etc.


10. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation

  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygiene- und Abstandsregeln

  • Erstellung einer Betriebsanweisung

  • Aushang von Hinweisschildern in der Praxis

  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln

  • Aktive Kommunikation der eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in der Praxis

  • Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts

  • Benennen eines geeigneten Ansprechpartners (Hygienebeauftragter) für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes

 

11. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • regelmäßige Belüftung der Praxis- und Aufenthaltsräume

  • Aushang der Hygieneregeln in der gesamten Praxis

  • Nutzung automatisch öffnender Türen, soweit möglich, ggfs. Daueröffnung nicht selbsttätig öffnender Türen

  • regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)

  • Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

Ihre Sicherheit und Gesundheit kommt bei uns an erster Stelle!

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